Hier finden Sie uns

FRP Fuß Rosenberger & Partner, Rechtsanwälte
Am Planetarium 8
07743 Jena

 

Rufen Sie uns einfach an unter 

 

+49 3641 45480+49 3641 45480

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

 

FRP Fuß Rosenberger & Partner Rechtsanwälte I Fachanwälte
FRP Fuß Rosenberger & PartnerRechtsanwälte I Fachanwälte

Arbeitsrecht

Die Anwaltskanzlei FRP Fuß Rosenberger & Partner, Rechtsanwälte berät Sie in allen Belangen des individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Dabei prüfen wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc. Im Schadensfall begleiten wir Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing.

 

Wir beraten und vertreten ständig sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber außergerichtlich sowie bundesweit vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen in sämtlichen Fragen des Individualarbeitsrechtes sowie zu Fragen und Problemen mit betriebsverfassungsrechtlichem oder tarifvertraglichem Hintergrund.

 

Dabei gewährleisten wir ein hohes Maß an Kompetenz und Fachkenntnis von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über die Durchsetzung oder Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche bis hin zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Befristung. Gleichfall beraten wir auch zu den Fragen des Mutterschutzes und Elternzeit, zu Rechten der Schwerbehinderten genauso wie zur Einführung von Kurzarbeit sowie bezüglich der Umstrukturierung von Unternehmen und Betrieben als auch der Mitbestimmung im Betrieb, Unternehmen und Konzern.

 

Da sich das Arbeitsrecht auch durch die Besonderheit auszeichnet, dass mit einer gerichtlichen Durchsetzung der Rechte nicht immer gedient ist, streben wir vornehmlich auch praktikable Lösungen an, welche den beruflichen Perspektiven des Mandanten neue Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

Auch aus Arbeitgebersicht überwiegt nicht selten das Interesse, Problemlösungen außerhalb der Gerichtbarkeit zu finden und arbeitsrechtliche Maßnahme zu ergreifen, die für beide Seiten eine akzeptable Situation darstellen.

 

In außergerichtlichen sowie gerichtlichen Auseinandersetzungen sind wir jederzeit bestrebt, zügig die geltend gemachten Ansprüche durchzusetzen bzw. unter Abwägung aller finanziellen und zeitlichen Risiken sachgerechte Lösungen zu finden, um eine zeitnahe Rechtssicherheit herbeizuführen.

Aktuelle Rechtssprechung: Polemische Facebook-Einträge - Abmahnung statt fristloser Kündigung

Kritische Einträge in Social-Media-Plattformen wie Facebook berechtigen den Arbeitgeber nicht in jedem Fall zu einer fristlosen Kündigung. Stattdessen sind stets alle Umstände des jeweiligen Sachverhaltes zu berücksichtigen. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Dessau-Roßlau hervor.


Anrufen

E-Mail

Anfahrt