Wenn der Steuerfahnder klingelt ....
Im Rahmen von Steuerstrafverfahren ist die Durchsuchung (z.B. einer Wohnung, eines Geschäftsraums oder einer Kanzlei) eine zentrale und belastende Ermittlungsmaßnahme in der privaten oder unternehmerischen Sphäre.
Hier wird zudem für das weitere Strafverfahren und etwaige belastende Steuernachforderungen die Grundlage gelegt.
Unsere grundlegende Empfehlung in einer solchen Situation:
1.
Sofortige Kontaktaufnahme mit dem Berater; um Abwarten bis zur Anwesenheit des Beraters bitten.
2.
Beachten Sie unbedingt ihr Schweigerecht!
Machen Sie nur Äußerungen zu ihren eigenen Personalien.
3.
Bei Fragen: Rufen Sie uns an.
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