Wir bieten Ihnen die "klassischen" Dienstleistungen, wie die Erstellung von Buchhaltung und Jahresabschluss sowie die Fertigung der betrieblicher wie privater Steuerklärungen an. Auch die Lohn- und Gehaltsabrechnung gehört zu unserem Leistungsspektrum.
Ein immer weiter in den Vordergrund rückendes Arbeitsgebiet ist die Begleitung von Betriebspüfungen und der unter Umstanden folgende Steuerstreit. Hier verfügen wir über langjährige und umfangreiche Erfahrungen in Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren.
Sehr gern stehen wir auch Steuerberatern zur Seite, denen der Steuerstreit mit den Finanzämtern und Finanzgerichten oder aber die Konfrontation beim Zugriff der Steuerfahndung nicht so an das Herz gewachsen ist, wie uns als Anwälten.
Haben Sie Interesse? Dann folgen hier ergänzende Informationen zu diesem Thema.
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