In diesem Bereich übernimmt Rechtsanwalt Dr. Fuß als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht die komplexe Beratung bei Bauvorhaben für Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure sowie öffentliche und private Bauherren. Er prüft und erarbeitet Bau-, Architekten- und Ingenieurverträge, macht daraus sich ergebende Haftungsansprüche bei gestörtem Bauablauf, Mängeln und Baukostenüberschreitungen geltend bzw. wehrt solche ab. Rechtsanwalt Dr. Fuß klärt rechtliche Fragen in Verbindung mit der Vergütung für Architekten und Ingenieure, gestaltet entsprechende Vertragslagen und übernimmt die juristische Projektsteuerung für den gesamten Planungs- und Bauprozess, sowie dessen Nachbereitung.
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