Im öffentlichen Baurecht steht Rechtsanwalt Dr. Fuß als qualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung. Dies betrifft sowohl das Bauordnungsrecht, wie auch das Bauplanungsrecht. Er beschäftigt sich mit städtebaulichen Sanierungsvorhaben sowie Entwicklungsmaßnahmen im Bereich des Städtebaurechts und klärt alle anderen Rechtsfragen im Anwendungsbereich des Baugesetzbuches.
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