Herr Dr. Fuß ist bereits seit dem Jahr 1990 als Rechtsanwalt zugelassen und hat 1996 die Qualifikation als Fachanwalt für Verwaltungsrecht, sowie seit deren Einführung 2005 als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht erworben. Seit mehr als 20 Jahren ist Rechtsanwalt Dr. Fuß nahezu ausschließlich im privaten Baurecht, dem Recht der Architekten und Ingenieure, dem öffentlichen Vergaberecht, sowie dem öffentlichen Baurecht beratend und prozessvertretend bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Dr. Fuß verfügt über nicht nur über umfangreiche Prozesserfahrung, sondern hat mehrere Großprojekte beginnend mit der europaweiten Beschaffung von Architekten- und Ingenieurleistungen, über den Bauvollzug bis hin zur abschließenden Gestaltung von Vergütungs- und Gewährleistungsfragen anwaltlich begleitet. Er betreut vor allem mittelständische Unternehmen, öffentlich - rechtliche Körperschaften, Verbände und Stiftungen, jedoch gehören auch Privatpersonen zu seiner Mandantschaft. Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Fuß Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände in diesen Rechtsgebieten, sowie in kommunal- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten.
Er ist langjähriges Mitglied der
Ehrenamtlich ist Rechtsanwalt Dr. Fuß seit 1996 im Vorstand eines ASB Kreisverbandes, sowie seit 1991 im Aufsichtsrat einer Baugenossenschaft engagiert.
Im Weiteren ist Rechtsanwalt Dr. Fuß seit 2003 ehrenamtlicher Richter und seit 2005 Vorsitzender des 1. Senates des Thüringer Anwaltsgerichtshofes.
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